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Familienleistungen 2024

Was ändert sich gesetzlich für Familien 2024?

Der Januar ist noch nicht ganz zu Ende und schon dürfen sich die Familien in Deutschland mit den neusten Familienleistungen 2024 befassen. Wie in fast jedem Jahr ändert sich auch in diesem einiges für Familien. Wir von Schoolbag Express haben uns umgehört und zusammengetragen, was sich für dich und deine Familie Neues ergibt. Bei den aktuellen Änderungen wird vor allem eines deutlich – die Bundesregierung will die Familien entlasten. Wie das genau aussehen kann, wirst du direkt jetzt erfahren.

Familienleistungen 2024 – mehr Kinderzuschlag und höherer Kinderfreibeträge?

Wie verändern sich die Familienleistungen 2024? Vielleicht kennst du auch Familien, in denen es finanziell zwar nicht so schlecht aussieht, jedoch das Geld nicht ganz ausreicht. Diesen Familien soll durch den Kinderzuschlag geholfen werden. Eltern, die also ausreichen verdienen, um sich selbst zu versorgen, aber nicht genug um beispielsweise eine vierköpfige Familie, die können von dieser Änderung profitieren. Das Bundesfinanzministerium hat sich dazu durchgerungen, am Januar 2024 den Kinderzuschlag von 250 Euro auf 292 Euro / Monat zu steigern. Doch wann hast du Anspruch auf diesen Zuschlag? Um den Zuschlag zu erhalten, muss ein Elternpaar oder ein alleinerziehender Elternteil, bei dem das Kind im Haushalt lebt, ein Mindesteinkommen nachweisen. Dieses liegt bei Paaren bei 900 Euro brutto und bei Alleinerziehenden bei 600 Euro brutto.

Hinweis: Erhalten kannst du den Kinderzuschlag erst, wenn du mit deinem Einkommen, eventuellem Wohngeld, dem Kindergeld und dem geplanten Zuschlag den Bedarf deiner Familie decken kannst. Mehr zu diesem Thema kannst du auf dem Familienportal der Bundesregierung erfahren.

Auch der Kinderfreibetrag, der in deiner Einkommensteuer berücksichtigt wird, erhöht sich um 588 Euro. Dadurch ergibt sich ein Freibetrag von 6.615 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird wie angesprochen bei der Steuer berücksichtigt, sodass du weniger Einkommensteuer zahlen musst.

Quelle: www.pixabay.com

Mehr Kinderkrankentage für Eltern

In den Jahren vor der Corona-Pandemie hatten Eltern die Möglichkeit, bis zu 10 Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen. Diese Anzahl erhöht sich auf 15 Tage pro Elternteil. Alleinerziehende bekommen ab 2024 20 Tage. Hast du mehrere Kinder, erhöht sich dieser Zahl auf bis zu 35 Tage für Elternpaare, bei Alleinerziehenden werden sich die Kinderkrankentage auf 70 erhöhen.

Wir eines deiner Kinder stationär behandelt, erhöht sich zudem der Anspruch auf Kinderkrankengeld. Du bekommst einen zeitlich unbegrenzten Anspruch. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettolohns.

Hinweis: Nicht nur die Kinderkrankentage steigen, sondern auch der Mindestlohn wird ab Januar 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde liegen. In der zweiten Anpassung wird der Mindestlohn ab 2025 um weitere 41 Cent steigen.

Familienleistungen: Elterngeld 2024 – was ändert sich da für dich?

Die Familienleistungen 2024 sehen auch eine Änderung des Elterngeldes vor. Das Jahreseinkommen, ab dem der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wurde gesenkt und beträgt jetzt 200.000 Euro. Ab 2025 erfolgt für Paare nochmals eine Senkung auf 175.000 Euro. Alleinerziehende erhalten eine andere Jahreseinkommensgrenze, die ab 1. April 2024 in Kraft tritt. Hier hat sich die Regierung auf 150.000 Euro geeinigt.

Damit sind aber noch nicht alle Änderungen abgeschlossen, denn auch der Bezug des gemeinsamen Elternbasisgelds erfährt eine Anpassung. Der Bug des gemeinsamen Elterngelds wird nur noch einen Monat möglich sein und muss bis zum 12. Lebensmonat erfolgen. Natürlich wird es auch hier Ausnahmen geben, die sich vor allem auf das ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus, bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten zeigt. Möchtest du diese Bezüge nutzen, dann kann die Familienkasse oder das Jugendamt eine Anlaufstelle sein.

Regelbedarf 2024 – was ändert sich?

Der Regelbedarf für 2024 steigt, wodurch die Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet werden soll. Bürgergeldempfänger erhalten einen höheren Beitrag. Doch wie genau staffelt sich dieser Regelsatz?

  • Alleinstehende erhalten 563 Euro statt 502 Euro.
  • Bei Paaren in einer Bedarfsgemeinschaft steigt der Satz von 451 Euro auf 506 Euro je Partner.
  • Der Kinderregelbedarf ist altersabhängig. Kinder bis 5 Jahre erhalten 39 Euro mehr. Hast du Kinder zwischen 6 und 13 Jahren, werden 42 Euro mehr pro Kind gezahlt und bis zum Alter von 17 Jahren steigt der Satz auf 51 Euro pro Kind.
  • Auch der Bedarf für Schulmaterialien wurde neu berechnet. Für das erste Schuljahr 2024 bekommen Kinder 130 Euro und für das zweite Schuljahr 2024 65 Euro ausgezahlt.

Damit haben auch Kinder und Familien, die mit Bürgergeld auskommen müssen, ein wenig mehr Geld in der Tasche und können den Service des Schoolbag Express nutzen. Gibt es noch andere Änderungen? Der Kindesunterhalt erfährt ebenso eine Anpassung. Ab Januar 2024 wird der Bedarfssatz um 9,7 Prozent pro Kind steigen. Die Höhe des Kindergeldes liegt unverändert bei 250 Euro pro Kind pro Monat. Die letzte Erhöhung fand 2023 statt.

Quelle: www.pixabay.com

Hinweis: Abschließend haben wir noch eine andere Änderung, die das Pfandsystem betrifft. Mittlerweile wird auf alle Arten von PET-Flaschen oder Glasflaschen ein Pfand erhoben. Das gilt auch für Drink-Joghurts oder Milch.

Für Eltern ändert sich also in diesem Jahr eine ganze Menge. Wusstest du das schon? Oder waren die Änderungen der Familienleistungen 2024 Neuland für dich?

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